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Rechtliches

Auftragsverarbeitungsvertrag. In Minuten unterzeichnet.

Unser Standard-AVV nach Art. 28 DSGVO — vorgemappt auf die EU-Standardvertragsklauseln, mit EU-Datenresidenz als Standard. Gegengezeichnete Fassung innert zwei Werktagen.

Version 1.0Stand
Auf einen Blick

Sechs Punkte, die du vor der Unterschrift prüfst.

DSGVO Art. 28

Standard-Auftragsverarbeitung mit benannten Auftragsverarbeiter-Pflichten — Weisungen, Vertraulichkeit, Sicherheit, Unterauftragsverarbeitung, Audit, Löschung.

EU-SCC enthalten

EU-Standardvertragsklauseln (2021/914) als Anlage beigefügt, Modul 2 für Controller-zu-Processor-Flüsse vorausgewählt.

EU-Datenresidenz

Personenbezogene Daten werden in Frankfurt gehostet, mit Replik in Amsterdam. Niemals Transit ausserhalb der EU für Kundendaten.

30 Tage Löschung

Kundendaten werden innert 30 Tagen nach Vertragsende auf schriftliche Anforderung zurückgegeben oder gelöscht — mit Löschbestätigung beim Abschluss.

Auditrechte

Jährliche SOC-2-Type-II- und ISO-27001-Attestate werden unter NDA bereitgestellt. On-Prem-Audit auf Anfrage für Enterprise-Verträge.

Unterauftragsverarbeiter

Dreissig Tage Vorabankündigung für jeden neuen Unterauftragsverarbeiter, mit schriftlichem Widerspruchsrecht vor Beauftragung.

Was der AVV abdeckt

Artikel 28, in klarem Deutsch zusammengefasst.

Wichtig

Diese Seite fasst unseren Standard-Auftragsverarbeitungsvertrag zusammen. Verbindlich ist das unterzeichnete PDF — kontaktiere uns, um es anzufordern. Nichts auf dieser Seite stellt Rechtsberatung dar oder ersetzt die unterzeichnete Vereinbarung.

Auf dieser Seite
  1. 01Geltungsbereich und Rollen
  2. 02Gegenstand, Dauer, Art, Zweck
  3. 03Kategorien betroffener Personen und personenbezogener Daten
  4. 04Unterauftragsverarbeiter
  5. 05Internationale Datenübermittlungen
  6. 06Vertraulichkeit und Sicherheitsmassnahmen
  7. 07Anträge betroffener Personen
  8. 08Meldung von Datenschutzverletzungen
  9. 09Audits und Nachweis der Compliance
  10. 10Rückgabe und Löschung
Abschnitt 01

Geltungsbereich und Rollen

In unserer Standard-Beauftragung ist der Kunde der Verantwortliche und DPP Automate der Auftragsverarbeiter. Wenn wir eine dritte Partei beauftragen, in unserem Auftrag zu verarbeiten — etwa unseren Authentifizierungs-Anbieter oder unseren Datenbank-Hoster — handelt diese Partei als Unterauftragsverarbeiter. Der AVV regelt die vertragliche Beziehung zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter und bindet unsere Unterauftragsverarbeiter über Back-to-Back-Vereinbarungen an äquivalente Pflichten. Die Vereinbarung gilt für alle personenbezogenen Daten, die der Kunde uns über die Plattform, die API, den Support oder einen strukturierten Import anvertraut.

Abschnitt 02

Gegenstand, Dauer, Art, Zweck

Der AVV beginnt mit den nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO geforderten Angaben: Gegenstand (Betrieb der Digital-Product-Passport-Plattform für den Kunden), Dauer (Laufzeit der zugrunde liegenden Leistungsvereinbarung), Art und Zweck der Verarbeitung (Speichern, Abfragen und Ausspielen von Produkt- und Compliance-Daten), Kategorien personenbezogener Daten und betroffener Personen sowie Pflichten und Rechte des Verantwortlichen. Diese fünf Punkte prüft jeder Regulator und jedes Einkaufsgremium zuerst; wir halten sie auf der ersten Seite der Anlage, nicht in einem Anhang versteckt — leicht zu verifizieren vor der Unterschrift.

Abschnitt 03

Kategorien betroffener Personen und personenbezogener Daten

Kategorien betroffener Personen sind typischerweise die eigenen Mitarbeitenden des Kunden, die die Plattform bedienen, die Lieferanten des Kunden, die Material-Deklarationen ausfüllen, und — nur wo eine Regulierung im Geltungsbereich es vorsieht — namentlich genannte Personen aus Compliance-Unterlagen. Die Kategorien personenbezogener Daten beschränken sich auf Konto-IDs, geschäftliche Kontaktdaten und die operativen Metadaten, die zur Zuordnung von Aktionen im Audit-Log erforderlich sind. Wir verarbeiten keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten, keine Verurteilungs- und keine Kinderdaten. Alles ausserhalb dieser Liste erfordert eine schriftliche Änderung des AVV vor der Aufnahme.

Abschnitt 04

Unterauftragsverarbeiter

Der AVV erteilt eine allgemeine schriftliche Genehmigung zur Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern und listet den aktuellen Bestand in einer in Echtzeit gepflegten Anlage unten auf dieser Seite. Wir informieren Kunden mindestens dreissig Tage vor Hinzufügen oder Austausch eines Unterauftragsverarbeiters schriftlich. Der Kunde kann innerhalb dieser Frist aus berechtigten Datenschutzgründen widersprechen — wir nehmen die Änderung zurück oder, wenn sie für den Betrieb essenziell ist, räumen ein straffreies Sonderkündigungsrecht für den betroffenen Leistungsanteil ein. Jeder Unterauftragsverarbeiter ist an äquivalente Datenschutzpflichten gebunden.

Abschnitt 05

Internationale Datenübermittlungen

Unsere Standardposition ist vollständige EU-Datenresidenz. Personenbezogene Kundendaten werden in Frankfurt gehostet, mit Replik in Amsterdam; im Normalbetrieb verlassen Kundendaten den EU-/EWR-Raum nie. Wo ein Unterauftragsverarbeiter ausserhalb der EU sitzt — etwa unser US-basierter Authentifizierungs-Anbieter — wird die Übermittlung durch die EU-Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss 2021/914), Modul 2, geregelt und durch ein dokumentiertes Transfer Impact Assessment ergänzt. Die SCC liegen als Anlage zum AVV bei — der Verantwortliche hat den verbindlichen Text in seiner gegengezeichneten Fassung.

Abschnitt 06

Vertraulichkeit und Sicherheitsmassnahmen

Personen mit Zugriff auf personenbezogene Kundendaten sind schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet — über das Ende ihrer Tätigkeit hinaus. Die technisch-organisatorischen Massnahmen sind in einer eigenen Anlage dokumentiert und stimmen mit den im jährlichen SOC-2-Type-II-Bericht und der ISO-27001-Zertifizierung validierten Kontrollen überein. Das Kontrollset umfasst Berechtigungsverwaltung mit rollenbasierter Autorisierung und kurzlebigen Tokens, Verschlüsselung in der Übertragung und im Ruhezustand, Netzwerk-Segmentierung, Schwachstellen-Management, Logging und Monitoring sowie einen dokumentierten Incident-Response-Plan. Die Anlage wird bei jeder Änderung des Kontrollsets aktualisiert.

Abschnitt 07

Anträge betroffener Personen

Betroffene Personen richten ihre Rechtsanträge an den Verantwortlichen, nicht an uns. Wo ein Antrag irrtümlich bei uns landet, leiten wir ihn weiter, ohne selbst zu agieren. Wir stellen Werkzeuge und dokumentierte APIs bereit, mit denen der Verantwortliche die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch ohne manuelles Support-Ticket erfüllen kann. Wenn der Verantwortliche dennoch menschliche Unterstützung benötigt — etwa zum Auffinden eines Artefakts über mehrere Umgebungen hinweg — antworten wir innerhalb der vom Verantwortlichen schriftlich gesetzten Frist, ohne Mehrkosten.

Abschnitt 08

Meldung von Datenschutzverletzungen

Wir benachrichtigen den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach Kenntnisnahme, über jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die seine Daten betrifft. Die Erstmeldung enthält Art der Verletzung, Kategorien und ungefähre Zahl betroffener Personen und Datensätze, die wahrscheinlichen Folgen und die ergriffenen oder vorgeschlagenen Massnahmen. Liegen vollständige Informationen noch nicht vor, benennt die Erstmeldung einen Single Point of Contact und einen Folgemeldungstakt. Unser Incident-Response-Runbook wird quartalsweise überprüft und geübt und steht dem Verantwortlichen unter NDA zur Verfügung.

Abschnitt 09

Audits und Nachweis der Compliance

Compliance wird in erster Linie durch unsere jährlichen Drittpartei-Attestate nachgewiesen — SOC 2 Type II und ISO 27001 — die dem Verantwortlichen unter NDA bereitgestellt werden. Wo die Aufsichtsbehörde oder das interne ISMS des Verantwortlichen ein Vor-Ort- oder Remote-Audit über die Attestate hinaus verlangen, ermöglichen wir ein Audit pro Zwölfmonatszeitraum ohne Mehrkosten, mit angemessener Kostenerstattung für weitere Audits. Audits werden mit angemessener Vorlaufzeit koordiniert und so geführt, dass weder die Vertraulichkeit anderer Kunden noch die Integrität der Produktivumgebung beeinträchtigt werden.

Abschnitt 10

Rückgabe und Löschung

Bei Beendigung oder Auslaufen der Leistungsvereinbarung geben wir alle personenbezogenen Kundendaten innert dreissig Tagen nach schriftlicher Anforderung des Verantwortlichen zurück oder löschen sie. Der Verantwortliche wählt die Option. Nach Durchführung stellen wir eine schriftliche Löschbestätigung aus — mit Angabe der Daten, der Umgebungen und der betroffenen Systeme. Backup-Bänder und unveränderliche Audit-Logs werden für den von der jeweiligen Regulierung gesetzten Zeitraum aufbewahrt — typischerweise zehn Jahre für ESPR — und anschliessend nach demselben dokumentierten Plan gelöscht. Diese Aufbewahrungspflichten überdauern die Beendigung der Vereinbarung.

Unterauftragsverarbeiter

Die Dritten, die deine Daten anfassen.

  • Clerk
    Authentifizierung und Session-Management.
    Region
    Vereinigte Staaten, mit EU-Kundensupport. Übermittlungen werden durch die EU-SCC (2021/914), Modul 2, geregelt.
    Datenkategorien
    Konto-E-Mail, Name, Nutzer-ID und Session-Tokens der auf der Plattform angemeldeten Personen.
    AVV ansehen
  • Convex
    Applikations-Backend, Datenbank und Echtzeit-Query-Layer.
    Region
    Kunden-Cluster: EU. Die Datenebene wird in der EU betrieben; Zugriffe auf die Steuerebene sind protokolliert und reviewed.
    Datenkategorien
    Produktpass-Datensätze, Lead-Formular-Einreichungen und der operative Audit-Trail, der Aktionen authentifizierten Nutzern zuordnet.
    AVV ansehen
  • Google
    Web-Analytik (Google Analytics 4) und Search-Console-Domainverifizierung.
    Region
    Vereinigte Staaten. Personenbezogene Daten fliessen nur, wenn der Besucher der Analytik im Cookie-Banner zugestimmt hat.
    Datenkategorien
    Anonymisierte IP-Adresse, Page-View-Ereignisse und aggregierte Verhaltensmetriken — ausschliesslich von der Marketing-Site.
    AVV ansehen

Wir informieren Kunden mindestens 30 Tage vor Hinzufügen oder Austausch eines Unterauftragsverarbeiters. Widerspruch an info@dppautomate.com mit deiner Konto-ID — wir antworten vor Inkrafttreten der Änderung.

So wird unterzeichnet

Drei Schritte zur gegengezeichneten Vereinbarung.

  1. 01

    Prüfen

    Lies die obige Zusammenfassung und die Version-/Stand-Metadaten. Fordere das verbindliche PDF an, wenn du es vor der Unterschrift redlinen willst.

  2. 02

    AVV anfordern

    E-Mail an info@dppautomate.com mit deinem Firmennamen, Unterschriftsberechtigung und der Referenz zur Leistungsvereinbarung. Wir senden das verbindliche PDF noch am selben Werktag.

  3. 03

    Gegengezeichnete Fassung

    Sende das unterzeichnete PDF zurück — wir gegenzeichnen innert zwei Werktagen. Du erhältst die ausgefertigte Vereinbarung und den Vermerk der gültigen AVV-Version.

Rechtskontakt

Sprich mit dem Rechtskontakt, nicht mit einem Chatbot.

Für AVV-Anfragen, Redlines, Widersprüche gegen Unterauftragsverarbeiter und Datenschutzanfragen schreib an die untenstehende Adresse. Wir antworten aus einem menschlichen Postfach während EU-Geschäftszeiten und bestätigen jede Nachricht — auch wenn die Antwort lautet „wir melden uns am Montag“.

Rechtsträger
DPP Automate
Verantwortliche Person
Nico Jaroszewski
Eingetragene Adresse
Schlosstalstrasse 202
8408 Winterthur
Switzerland

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die bereit ist.