Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte — Verordnung (EU) 2024/1781 — wurde am 13. Juni 2024 angenommen, am 28. Juni 2024 im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 18. Juli 2024 in Kraft getreten. Sie hebt die ältere Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG auf und übernimmt deren Mandat in einer Größenordnung, die jene Richtlinie nie hätte erreichen können: Wo 2009/125/EG rund dreißig energieverbrauchsrelevante Produktgruppen regelte, ist die ESPR ein horizontaler Rahmen, der praktisch auf jedes physische Produkt im Binnenmarkt ausgedehnt werden kann — ausgenommen sind ausdrücklich Lebens- und Futtermittel, Human- und Tierarzneimittel, lebende Pflanzen und Tiere, Produkte menschlichen Ursprungs sowie Fahrzeuge, die bereits sektoralen Vorschriften unterliegen.
Die zentrale architektonische Entscheidung ist die Delegation. Die ESPR legt nicht selbst die Stoff-, Haltbarkeits- oder Recyclingfähigkeitsanforderungen für einzelne Produktgruppen fest. Stattdessen definieren die Artikel 4, 5 und 7-12 den Rechtsmechanismus — die Kriterien, die die Kommission anwenden muss, das Konsultationsverfahren mit dem Ökodesign-Forum und der Mitgliedstaaten-Expertengruppe, den Lebenszyklus des Digital Product Passport und das zentrale EU-Register — und überlässt dann jede Produktgruppe einem eigenen delegierten Rechtsakt. Der Erste Arbeitsplan, am 16. April 2025 von der Kommission angenommen, benennt die Anfangskohorte: Eisen und Stahl, Aluminium, Textilien (insbesondere Bekleidung), Möbel einschließlich Matratzen, Reifen, Reinigungsmittel, Farben, Schmierstoffe, Chemikalien, IKT-Produkte (Smartphones, Tablets, Displays) und energieverbrauchsrelevante Photovoltaikmodule.
Für jede Marke, jeden Hersteller, jeden Importeur und jeden Online-Marktplatz, der Produkte im Binnenmarkt in Verkehr bringt, verändert das die strategische Rechnung. Die Batterieverordnung 2023/1542 ist nicht mehr die einzige DPP-Exposition, sondern die erste von vielen. Das Vernichtungsverbot für unverkaufte Konsumgüter unter Artikel 25 gilt ab dem 19. Juli 2026 für Bekleidung und Schuhe großer Unternehmen (mittlere Unternehmen ab dem 19. Juli 2030), und die Kommission kann das Verbot per delegiertem Rechtsakt auf weitere Produktkategorien ausdehnen. Besorgniserregende Stoffe, die in REACH und in der ECHA-SCIP-Datenbank gemeldet sind, müssen im DPP sichtbar werden. Die Durchsetzung unter Artikel 73 reicht bis zu Geldbußen von bis zu 4% des EU-Jahresumsatzes. Die öffentliche Beschaffung unter Artikel 65 kann ESPR-Konformität von Lieferanten als Eignungsvoraussetzung verlangen.
Die operative Konsequenz: Der DPP kann nicht mehr als Projekt pro Verordnung umgesetzt werden. Marken brauchen eine horizontale Passport-Schicht, die jedes Datenmodell eines delegierten Rechtsakts aufnehmen, sich gegen das zentrale Kommissionsregister föderieren, den SCIP-Stoffstrom freilegen und über Produktportfolios skalieren kann, die zwei, drei oder fünf verschiedene delegierte Rechtsakte parallel umfassen. Dieses Pillar kartiert den Rechtsstapel, definiert die Datenarchitektur und zeigt, wie eine einzige Plattform die volle ESPR-Exposition einer Multi-Kategorie-Marke tragen kann, ohne unter der nächsten Welle des Arbeitsplans zusammenzubrechen.