Rezyklatanteils-Schwellenwert-Verstoss
Ab 2027 erzwingt die PPWR Mindestrezyklatanteile auf Kunststoffverpackungen. Eine Verpackung unter der Schwelle ist nicht konform und exponiert den Abfueller oder Importeur gegen Marktruecknahme, EPR-Gebuehrenstrafen und Reputationsschaden. Rezyklatanteils-Aussagen muessen durch Drittzertifizierung im DPP belegt sein.
Massenbilanz auf Konverterebene, ISCC PLUS oder RecyClass-Zertifizierung pro Rezyklatstrom, automatisierte Aufnahme von Lieferantennachweisen, DPP-basierte Aussage-Validierungs-Engine, die die Ausgabe unter der Schwelle blockiert.

