Das DPP-Register der EU ist am 20. Juli 2026 in Betrieb gegangen, und die erste rechtsverbindliche Passfrist fällt auf den 18. Februar 2027 für bestimmte große Batterien. Zwischen diesen beiden Daten klafft eine Lücke, die fast jeder veröffentlichte Erklärtext offen lässt: Was steht eigentlich drin, wenn jemand so ein Ding scannt? Die Ankündigung der Kommission nennt die Produktfamilien, die das Register unterstützen wird, und ein hartes Datum. Zu den Feldern sagt sie nichts.
Das DPPAutomate-Team hat die Passbestimmungen von sechs EU-Rechtsakten von vorne bis hinten gelesen, dazu die DPP-Leitlinien der Kommission, ihre Sektorseiten und den Zeitplan des Ökodesign-Arbeitsplans, und daraus acht ausgearbeitete Beispiele für den digitalen Produktpass gebaut. Jedes Feld unten ist auf einen Artikel, einen Anhang oder eine benannte Kommissionsseite zurückgeführt. Wo eine Produktgruppe keinen angenommenen delegierten Rechtsakt hat, schreiben wir das hin, statt ein Datum zu erfinden. Alle Quellen wurden am 27. August 2026 gegen ihre aktuell veröffentlichten Texte geprüft.
Was ist ein digitaler Produktpass, in einem Absatz? Er ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz zu einem Produkt, der über einen Datenträger mit einer dauerhaften eindeutigen Produktkennung verbunden ist und den verschiedene Akteure je nach Rolle unterschiedlich tief lesen können. Die Verordnung (EU) 2024/1781, die Ökodesign-Verordnung (ESPR), legt diesen Rahmen in den Artikeln 9 bis 11 fest und listet die in Frage kommenden Datenelemente in Anhang III. Unsere vollständige Erklärung des Konzepts, warum die EU es gebaut hat und für wen, steht unter Was ist ein digitaler Produktpass. Dieser Artikel wiederholt das nicht. Dieser Artikel zeigt Ihnen acht.
So haben wir diese 8 Beispiele für den digitalen Produktpass ausgewählt und geprüft
Es gibt keinen einzigen kanonischen digitalen Produktpass, und wer Ihnen einen Screen zeigt und ihn "den DPP" nennt, zeigt Ihnen eine Produktdemo, keine Rechtspflicht. Die acht Beispiele unten wurden nach sechs Kriterien ausgewählt und aufgebaut, in dieser Reihenfolge.
- Ein benannter Rechtsakt, kein Trendbeitrag. Jedes Beispiel hängt an einer Verordnung mit Nummer und Artikel. Batterie-, Spielzeug- und Bauproduktepässe kommen aus ihren eigenen Verordnungen und nicht aus einem delegierten Rechtsakt der Ökodesign-Verordnung. Der Rest kommt aus dem Rahmen der Ökodesign-Verordnung plus der Position der jeweiligen Produktgruppe im Arbeitsplan.
- Angenommener Status, klar benannt. Für jede Gruppe haben wir geprüft, ob ein delegierter Rechtsakt existiert, der die Datenliste festlegt. Zwei der acht haben heute eine vollständige, gesetzlich verankerte Datenliste. Eine dritte, die Bauprodukte, hat ihren Inhalt festgelegt, aber nicht das System, das ihn trägt. Die übrigen fünf haben weder das eine noch das andere, und jeder dieser Einträge sagt das in seiner eigenen Zeile, statt sich die Gewissheit vom Nachbarn zu borgen.
- Kennungsebene. Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe d der Ökodesign-Verordnung verlangt, dass der delegierte Rechtsakt festlegt, ob der Pass auf Modell-, Chargen- oder Artikelebene sitzt. Diese eine Entscheidung verändert die gesamte Integration, deshalb ist sie in jedem Eintrag ein festes Feld.
- Der Datenträger und wie er auflöst. Artikel 10 Absatz 1 Buchstaben a und b der Ökodesign-Verordnung verlangen, dass der Pass über einen Datenträger mit einer dauerhaften eindeutigen Produktkennung verbunden ist und dass der Träger physisch am Produkt, seiner Verpackung oder seinen Begleitunterlagen vorhanden ist.
- Echte Datenelemente, keine Kategorien. Jedes Beispiel listet fünf bis acht konkrete Felder aus dem Anhang des jeweiligen Rechtsakts oder aus der veröffentlichten Erwartung der Kommission für diesen Sektor. Kein Feld steht unten, das nicht in einem zitierten Dokument benannt ist.
- Die Zugriffsstufe, in der jedes Element sitzt. Das ist der Teil, den fast jede konkurrierende Seite überspringt, und es ist der Teil, der entscheidet, was eine Verbraucherin sieht und was ein Recyclingunternehmen oder eine Marktüberwachungsbehörde sieht.
Die drei Zugriffsstufen im digitalen Produktpass der EU
Lesen Sie Artikel 10 der Ökodesign-Verordnung genau, dann fällt Ihnen etwas auf, das für die Planung zählt: die Ökodesign-Verordnung nennt selbst keine drei Stufen. Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe g sagt, der Zugang werde geregelt, "mit den spezifischen Zugangsrechten auf Produktgruppenebene, wie sie im geltenden delegierten Rechtsakt festgelegt sind". Artikel 11 Buchstabe b listet die Akteure auf, die freien und einfachen Zugang erhalten, "auf der Grundlage ihrer jeweiligen im geltenden delegierten Rechtsakt festgelegten Zugangsrechte". Erwägungsgrund 84 formuliert das Gestaltungsprinzip: Der Pass muss einen differenzierten Zugang je nach Art der Daten und Typologie der Interessenträger erlauben. Der Rahmen schreibt die Stufung vor und delegiert die Stufen.
Die konkrete Stufung, die heute schon in Kraft ist, steht in der Batterieverordnung. Die Verordnung (EU) 2023/1542 teilt in Artikel 77 Absatz 2 den Inhalt des Batteriepasses dreifach auf, und Anhang XIII füllt jeden Topf: Informationen, die der Allgemeinheit zugänglich sind (Anhang XIII Nummer 1), Informationen, die nur Personen mit berechtigtem Interesse und der Kommission zugänglich sind (Nummern 2 und 4), und Informationen, die nur notifizierten Stellen, Marktüberwachungsbehörden und der Kommission zugänglich sind (Nummer 3). Das ist das Arbeitsmodell, das dieser Artikel für alle acht Beispiele verwendet:
- Öffentlich. Jede und jeder, der scannt, ohne Login. Die Kommission stellt in ihren eigenen DPP-Leitlinien fest, dass der allgemeine Zugang zu Produktinformationen anonym ist, ohne Identifikationspflicht. Die Verordnung (EU) 2025/2509 geht in Artikel 20 Absatz 4 für Spielzeug weiter und verbietet es, von einer Verbraucherin eine Registrierung oder ein Passwort zu verlangen.
- Eingeschränkt. Benannte Akteure der Wertschöpfungskette: gewerbliche Reparaturbetriebe, Aufarbeiter, Wiederaufarbeiter, Recyclingunternehmen, Betreiber von Second-Life-Anwendungen, Händler. In der Sprache der Batterieverordnung sind das "Personen mit berechtigtem Interesse", und Artikel 77 Absatz 9 der Verordnung (EU) 2023/1542 verpflichtet die Kommission, per Durchführungsrechtsakt festzulegen, wer dazuzählt und was diese Personen herunterladen, teilen, veröffentlichen und weiterverwenden dürfen.
- Behörden. Marktüberwachungsbehörden, Zollbehörden, notifizierte Stellen und die Kommission. Artikel 13 Absatz 6 der Ökodesign-Verordnung gibt der Kommission, den zuständigen nationalen Behörden und den Zollbehörden Zugang zum Register für ihre Aufgaben.
Zwei praktische Folgen. Erstens: Ein Pass ist kein Dokument, sondern eine Kennung, die je nach Berechtigung zu einer gefilterten Ansicht auflöst. Genau deshalb sieht Artikel 11 der Ökodesign-Verordnung Durchführungsrechtsakte zur Ausstellung und Prüfung der digitalen Nachweise von Akteuren mit Zugangsrechten vor. Zweitens: Ihr Produktdatenmodell muss vom ersten Tag an ein Stufenattribut pro Feld tragen, denn es später nachzurüsten heißt, jeden bereits ausgestellten Pass neu zu veröffentlichen. In DPPAutomate ist die Stufe eine Eigenschaft des Feldes in der Passvorlage und nicht eine Eigenschaft der Seite, sodass derselbe Datensatz eine öffentliche Ansicht, eine Reparaturansicht und eine Prüferansicht rendert, ohne dass Daten ein zweites Mal erfasst werden. Die vollständige Stufenmechanik bekommt ihre eigene Tiefenanalyse; hier verwenden wir die drei Bezeichnungen durchgängig über alle acht Beispiele. Der Rahmen selbst ist auf unserer ESPR-Pillar-Seite behandelt.
Die 8 Beispiele für den digitalen Produktpass im Überblick
DPPAutomate stellt Pässe für Batterien, Textilien, Elektronik, Möbel, Spielzeug, Verpackungen, Reifen und Stahl aus, was bedeutet, dass wir diese Anhänge beruflich lesen und nicht für einen Artikel. Hier die vollständige Liste, bevor es ins Detail geht. So sieht ein digitaler Produktpass EU-weit heute aus, Gruppe für Gruppe.
- Batterien für Elektrofahrzeuge, Industrie und LMT
- Textilien: Bekleidung und Mode
- Unterhaltungselektronik und IKT
- Möbel
- Spielzeug
- Bauprodukte
- Reifen
- Eisen und Stahl
Sehen wir uns jedes Beispiel für den digitalen Produktpass jetzt im Detail an.
Digitaler Produktpass Beispiel für Beispiel: acht Produktgruppen
Jeder Eintrag trägt dieselben fünf Felder unter "Auf einen Blick" und eine Tabelle auf Feldebene. In den Tabellen verwendet "Zugriffsstufe" die drei oben definierten Bezeichnungen. Wo kein delegierter Rechtsakt angenommen ist, ist die gezeigte Stufe die erwartete Einordnung, keine verbindliche.
Batterien für Elektrofahrzeuge, Industrie und LMT
Der digitale Batteriepass ist der einzige der acht, dessen Datenliste in einer Verordnung selbst steht und nicht in einem künftigen delegierten Rechtsakt. Das macht ihn zum konkretesten Beispiel für einen digitalen Produktpass, das es heute überhaupt gibt. Artikel 77 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1542 verlangt, dass jede LMT-Batterie, jede Industriebatterie über 2 kWh und jede Elektrofahrzeugbatterie, die ab dem 18. Februar 2027 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird, einen elektronischen Datensatz hat. Er ist außerdem der einzige mit einer Pflicht auf Artikelebene direkt im Text.
Artikel 77 Absatz 3 macht den Pass über den nach Artikel 13 Absatz 6 vorgeschriebenen QR-Code zugänglich, der auf eine eindeutige Kennung verweist, die der Wirtschaftsakteur vergibt, der die Batterie in Verkehr bringt. QR-Code und Kennung müssen ISO/IEC 15459-1:2014 und ISO/IEC 15459-6:2014 oder Gleichwertigem entsprechen. Artikel 77 Absatz 8 tut dann etwas, das kein anderer Rechtsakt tut: Der Batteriepass hört auf zu existieren, sobald die Batterie recycelt wurde.
Wer das modelliert, für den ist folgendes Detail nützlich: Der Datensatz mischt zwei Granularitäten in einer Ansicht. Chemie und CO2-Fußabdruck auf Modellebene stehen neben Zustand und Zyklushistorie der einzelnen Batterie. Genau deshalb ist das Datenmodell des Batteriepasses das am schwersten auf ein bestehendes PIM nachrüstbare der acht.
| Feld | Inhalt | Zugriffsstufe |
|---|---|---|
| Eindeutige Batteriekennung und Modellkennung | Kennung auf Artikelebene, vergeben vom Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt, aufgelöst über den QR-Code (Art. 77 Abs. 3) | Öffentlich |
| Materialzusammensetzung | Chemie, gefährliche Stoffe außer Quecksilber, Cadmium und Blei, kritische Rohstoffe (Anhang XIII, 1(b)) | Öffentlich |
| CO2-Fußabdruck und Rezyklatanteil | CO2-Fußabdruck nach Art. 7 Abs. 1 und 2; Rezyklatanteil nach Art. 8 Abs. 1 (Anhang XIII, 1(c), 1(e)) | Öffentlich |
| Nennkapazität und erwartete Lebensdauer | Nennkapazität in Ah, erwartete Lebensdauer in Zyklen mit dem verwendeten Referenztest (Anhang XIII, 1(g), 1(j)) | Öffentlich |
| EU-Konformitätserklärung | Wie in Art. 18 genannt (Anhang XIII, 1(r)) | Öffentlich |
| Detaillierte Zusammensetzung | In Kathode, Anode und Elektrolyt verwendete Materialien (Anhang XIII, 2(a)) | Eingeschränkt |
| Demontageinformationen | Explosionszeichnungen, Demontageabfolgen, Befestigungsarten, benötigte Werkzeuge, Beschädigungswarnungen, Zellzahl und Anordnung (Anhang XIII, 2(c)) | Eingeschränkt |
| Zustand und Nutzungshistorie | Zustand nach Art. 14, Lade- und Entladezyklen, negative Ereignisse, aufgezeichnete Betriebstemperatur (Anhang XIII, 4) | Eingeschränkt |
| Prüfberichte | Ergebnisse zum Nachweis der Konformität mit der Verordnung und ihren delegierten oder Durchführungsrechtsakten (Anhang XIII, 3) | Behörden |
Auf einen Blick:
- Rechtsakt: Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 77 und Anhang XIII
- Kennungsebene: Artikel, mit Modelldaten daneben
- Datenträger: QR-Code nach Artikel 13 Absatz 6, aufgedruckt oder eingraviert auf der Batterie
- Verbindliche Datenliste: Ja, Anhang XIII
- Verbindliches Datum: 18. Februar 2027
Datenmodell des Batteriepasses: Modell-, Chargen- und Einzelbatteriedaten
Der Batteriepass ist der eine Fall, in dem Modelldaten, Chargendaten und Telemetrie pro Einheit einen einzigen Datensatz teilen, und in dem der Datensatz stirbt, wenn die Batterie recycelt wird. Dieser Beitrag geht die gesamte Struktur von Anhang XIII durch und zeigt, woher jedes Feld in einem bestehenden System üblicherweise kommt. Weiterlesen.
Textilien: Bekleidung und Mode
Ein digitaler Produktpass Textil ist die meistgestellte Frage in diesem Markt und die mit der am wenigsten geklärten Antwort. Die Kommissionsseite zu Textilien und Bekleidung formuliert die Lage ohne Ausweichmanöver: Textilspezifische DPP-Anforderungen werden über denselben künftigen delegierten Rechtsakt festgelegt, der auch die Ökodesign-Anforderungen selbst einführt. Für Textilien existiert zum Zeitpunkt der Erstellung keine verbindliche DPP-Datenliste, weil dieser delegierte Rechtsakt nicht angenommen ist. Der veröffentlichte Richtzeitplan der Kommission nennt Q4 2027 für die Annahme.
Bekannt ist heute die Form. Die Kommission listet, was der Textilpass über Nachhaltigkeitsdaten hinaus enthalten "kann": Produktidentifikation und -eigenschaften, Faserzusammensetzung nach der Textilkennzeichnungsverordnung, Informationen zu Nutzung, Reparatur und Pflege, Informationen zu Wiederverwendung, Weiterverkauf, Zerlegung, Aufarbeitung, Entsorgung und Recycling, Herkunftsangaben sowie die Identifikation der relevanten Wirtschaftsakteure. Diese Kategorien lassen sich sauber auf Anhang III der Ökodesign-Verordnung abbilden, und genau das macht ein belastbares Muster möglich.
Wer einen digitalen Produktpass für Mode baut, für den ist die Planungsfolge konkret statt abstrakt: Faserzusammensetzung, Herkunft und Identität des Wirtschaftsakteurs sind Felder, die beim Lieferanten liegen und nicht bei der Marke. Der Erfassungsprozess muss also existieren, bevor die Datenliste veröffentlicht ist. Die Pflichtenliste des Sektors behandeln wir separat in unserer Textil-DPP-Pillar-Seite.
| Feld | Inhalt | Zugriffsstufe |
|---|---|---|
| Eindeutige Produktkennung | Dauerhafte Kennung, verbunden über den Datenträger (ESPR Art. 10 Abs. 1 Buchst. a) | Öffentlich |
| GTIN oder Gleichwertiges | Global Trade Identification Number nach ISO/IEC 15459-6 oder Gleichwertigem (ESPR Anhang III, (c)) | Öffentlich |
| Faserzusammensetzung | Wie nach der Textilkennzeichnungsverordnung verlangt, soweit für den Pass relevant | Öffentlich |
| Herkunftsangaben | Von der Kommission als Kandidatenelement für den Textilpass benannt | Öffentlich |
| Nutzung, Reparatur und Pflege | Anleitungen zu Nutzung, Reparatur und Pflege | Öffentlich |
| Besorgniserregende Stoffe | Name oder Zahlencode, Ort im Produkt, Konzentration (ESPR Art. 7 Abs. 5) | Öffentlich und Eingeschränkt |
| Behandlung am Lebensende | Informationen zu Wiederverwendung, Weiterverkauf, Zerlegung, Aufarbeitung und Recycling | Eingeschränkt |
| Konformitätsunterlagen | Konformitätserklärung und technische Unterlagen (ESPR Anhang III, (e)) | Behörden |
Auf einen Blick:
- Rechtsakt: Verordnung (EU) 2024/1781, Artikel 9 bis 11 und Anhang III; Produktregeln stehen aus
- Kennungsebene: Vom delegierten Rechtsakt festzulegen (ESPR Art. 9 Abs. 2 Buchst. d)
- Datenträger: Vom delegierten Rechtsakt festzulegen; die Kommission beschreibt einen Datenträger am Produkt selbst, etwa einen QR-Code
- Verbindliche Datenliste: Nein. Delegierter Rechtsakt nicht angenommen, geprüft am 27. August 2026
- Verbindliches Datum: Noch keines. Richtwert der Kommission für die Annahme: Q4 2027
DPP-Anforderungen in der Textilindustrie
Wie die Pflichten des Textilsektors aussehen, sobald man den Rahmen der Ökodesign-Verordnung von den bereits geltenden Sektorregeln trennt. Dieser Beitrag behandelt die Anforderungsliste; der hier behandelt den Passbildschirm. Weiterlesen.
Unterhaltungselektronik und IKT
Elektronik ist die Gruppe, in der ein Teilpass unter anderem Namen bereits existiert. Die Verordnung (EU) 2023/1670 der Kommission legt seit dem 20. Juni 2025 Ökodesign-Anforderungen für Smartphones, Mobiltelefone, Schnurlostelefone und Slate-Tablets fest, mit einem Informationssatz, der sich wie ein Pass liest und über die Produktdatenbank EPREL veröffentlicht wird statt über einen Datenträger am Gerät.
Unter der Ökodesign-Verordnung selbst tragen IKT-Produkte im veröffentlichten Zeitplan der Kommission den Richtwert 2029, energieverbrauchsrelevante Produkte verteilen sich über 2026 bis 2029, dazu kommen die im Arbeitsplan benannten horizontalen Maßnahmen zu Reparierbarkeit und Rezyklatanteil für Elektro- und Elektronikgeräte. Es ist zum Zeitpunkt der Erstellung kein delegierter Rechtsakt der Ökodesign-Verordnung angenommen, der eine DPP-Datenliste für Elektronik festlegt. Die Tabelle unten zeigt deshalb den echten, verbindlichen Informationssatz aus 2023/1670, also das, was einem digitalen Produktpass für Elektronik im EU-Recht heute am nächsten kommt, und keinen spekulativen.
Kommerziell zählt das, weil die meisten dieser Felder ohnehin irgendwo in den technischen Unterlagen eines Herstellers liegen. Die Arbeit besteht nicht darin, sie zu erzeugen, sondern darin, sie je Zielgruppe auszuspielen. Unsere Elektronik-DPP-Pillar-Seite deckt die Sektorsicht ab.
| Feld | Inhalt | Zugriffsstufe |
|---|---|---|
| Modellkennung und EPREL-Registrierung | Identität auf Modellebene, registriert in der Produktdatenbank | Öffentlich |
| Batterielebensdauer in Zyklen | Lade- und Entladezyklen, bis die nutzbare Kapazität 80 % der Nennkapazität erreicht | Öffentlich |
| Zuverlässigkeitsparameter | Widerstandsfähigkeit gegen versehentliches Fallenlassen, Kratzfestigkeit, Schutz vor Staub und Wasser | Öffentlich |
| Verfügbarkeit von Betriebssystem-Upgrades | Verfügbarkeit von Upgrades der Betriebssystemversion | Öffentlich |
| Richtpreise für Ersatzteile | Indikativer Nettopreis je Ersatzteil, veröffentlicht auf einer frei zugänglichen Website | Öffentlich |
| Verfügbarkeit von Ersatzteilen | Gelistete Ersatzteile, gewerblichen Reparaturbetrieben mindestens 7 Jahre nach dem Ende des Inverkehrbringens bereitgestellt | Eingeschränkt |
| Demontage- und Recyclinginformationen | Informationen für Reparaturbetriebe und Recyclingunternehmen | Eingeschränkt |
| Technische Unterlagen | Für die Marktüberwachung vorgehalten, auf den Eintrag in der Produktdatenbank beziehbar | Behörden |
Auf einen Blick:
- Rechtsakt: Verordnung (EU) 2023/1670 der Kommission heute; Verordnung (EU) 2024/1781 für den künftigen Pass
- Kennungsebene: Heute Modell; Artikel oder Charge unter einem künftigen delegierten Rechtsakt möglich
- Datenträger: Heute Energielabel mit QR-Link zu EPREL; Passträger vom delegierten Rechtsakt festzulegen
- Verbindliche Datenliste: Keine DPP-Datenliste. Die Informationsanforderungen aus 2023/1670 binden seit dem 20. Juni 2025
- Verbindliches Datum: Noch keines. ESPR-Richtwert 2029 für IKT-Produkte, 2026 bis 2029 für energieverbrauchsrelevante Produkte
Elektronik-DPP: Reparierbarkeit und Recycling
Reparaturindizes, Ersatzteilpflichten und Daten für Recyclingunternehmen sind die Stellen, an denen der Elektronikpass strittig wird. Dieser Beitrag nimmt den Anforderungssatz des Sektors Feld für Feld auseinander. Weiterlesen.
Möbel
Ein digitaler Produktpass für Möbel steht im veröffentlichten DPP-Zeitplan der Kommission beim Richtwert 2028, Matratzen bei 2029. Die Kommission ist deutlich: Die Aufnahme in den Arbeitsplan macht einen Pass nicht verpflichtend. Sie bedeutet, dass für die Gruppe eine vertiefte Studie und Folgenabschätzung ansteht, die dann bestimmt, ob ein Pass das richtige Instrument ist und wann das Fristdatum liegt. Für Möbel existiert zum Zeitpunkt der Erstellung keine verbindliche DPP-Datenliste, weil der delegierte Rechtsakt nicht angenommen ist.
Die Tabelle unten ist deshalb strikt aus Anhang III und Artikel 7 Absatz 5 der Ökodesign-Verordnung gebaut, die für jede Produktgruppe gelten, sobald ihr delegierter Rechtsakt sie benennt, und nicht aus einer Wunschliste des Sektors. Das ist das ehrliche Maximum, gegen das Sie heute planen können, und es reicht zum Anfangen: Stoffdaten, Demontagedaten und Lieferantenidentität sind die drei, deren Erfassung am längsten dauert.
Möbel sind außerdem der klarste Fall dafür, die Kennungsebene früh zu planen. Ein Sofamodell und eine Charge zerlegbarer Schränke ziehen die Antwort in entgegengesetzte Richtungen, und Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe d der Ökodesign-Verordnung überlässt die Wahl dem delegierten Rechtsakt. Unsere Möbel-DPP-Pillar-Seite verfolgt den Status der Gruppe.
| Feld | Inhalt | Zugriffsstufe |
|---|---|---|
| Eindeutige Produktkennung | Dauerhafte Kennung, verbunden über den Datenträger (ESPR Art. 10 Abs. 1 Buchst. a) | Öffentlich |
| Materialien und Bauteile | Materialarten und Rezyklatanteil als in Frage kommende Ökodesign-Parameter | Öffentlich |
| Besorgniserregende Stoffe | Name, Ort im Produkt, Konzentration oder Konzentrationsbereich (ESPR Art. 7 Abs. 5) | Öffentlich und Eingeschränkt |
| Langlebigkeit, Reparatur und Ersatzteile | Informationen zu Einbau, Nutzung, Wartung und Reparatur (ESPR Art. 7 Abs. 2 Buchst. b) | Öffentlich |
| Demontageinformationen | Informationen für Behandlungsanlagen zu Demontage, Wiederverwendung, Aufarbeitung und Recycling (ESPR Art. 7 Abs. 2 Buchst. b) | Eingeschränkt |
| Kennungen der Wirtschaftsakteure | Eindeutige Herstellerkennung und die in der EU verantwortliche Person (ESPR Anhang III, (g), (k)) | Öffentlich |
| Eindeutige Betriebskennungen | Soweit vom delegierten Rechtsakt verlangt (ESPR Anhang III, (i)) | Eingeschränkt |
| Konformitätsunterlagen | Konformitätserklärung, technische Unterlagen, Konformitätsbescheinigungen (ESPR Anhang III, (e)) | Behörden |
Auf einen Blick:
- Rechtsakt: Verordnung (EU) 2024/1781, Artikel 9 bis 11 und Anhang III
- Kennungsebene: Vom delegierten Rechtsakt festzulegen (ESPR Art. 9 Abs. 2 Buchst. d)
- Datenträger: Vom delegierten Rechtsakt festzulegen (ESPR Art. 9 Abs. 2 Buchst. b und c)
- Verbindliche Datenliste: Nein. Delegierter Rechtsakt nicht angenommen, geprüft am 27. August 2026
- Verbindliches Datum: Noch keines. ESPR-Arbeitsplan Richtwert 2028
Spielzeug
Spielzeug ist die zweite Produktgruppe, deren Datenliste im Gesetz festgeschrieben ist, und fast niemand hat es bemerkt. Die Verordnung (EU) 2025/2509 über die Sicherheit von Spielzeug, veröffentlicht am 12. Dezember 2025, verpflichtet den Hersteller, vor dem Inverkehrbringen eines Spielzeugs einen digitalen Produktpass zu erstellen (Artikel 19 Absatz 1), und legt dessen Mindestinhalt in Anhang VI Teil I fest. Die Verordnung gilt ab dem 1. August 2030, die Artikel 28 bis 44 und 49 bis 55 gelten ab dem 1. Januar 2026.
Strukturell besonders ist der Spielzeugpass, weil er die EU-Konformitätserklärung ersetzt. Artikel 19 Absatz 4 legt fest, dass der Hersteller mit der Erstellung des Passes die Verantwortung für die Konformität des Spielzeugs übernimmt, und Artikel 19 Absatz 5 lässt einen einzigen Pass die Pflichten zur Konformitätserklärung aus mehreren anderen Rechtsakten gleichzeitig erfüllen. Der Pass muss einem bestimmten Spielzeugmodell entsprechen (Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe a), 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen des Spielzeugs verfügbar bleiben, auch nach einer Insolvenz (Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe g), und beim Aufruf einen Link zum Safety-Gate-Portal anzeigen (Artikel 19 Absatz 11).
Die Trägerregel ist ungewöhnlich streng. Artikel 19 Absatz 7 verlangt, dass der Datenträger physisch am Spielzeug oder auf einem daran angebrachten Etikett sitzt und nur dann auf Verpackung oder Begleitunterlagen ausweicht, wenn Größe oder Beschaffenheit es nicht anders zulassen, und dass er vor dem Kauf klar sichtbar ist, auch im Fernabsatz. Unsere Spielzeug-DPP-Pillar-Seite verfolgt die Gruppe.
| Feld | Inhalt | Zugriffsstufe |
|---|---|---|
| Eindeutige Produktkennung des Spielzeugs | Anhang VI Teil I, (a) | Öffentlich |
| Identität des Herstellers | Name, Anschrift und eindeutige Kennung des Wirtschaftsakteurs, dazu der Bevollmächtigte, sofern zutreffend (b) | Öffentlich |
| In der EU verantwortliche Person | Name, Anschrift und eindeutige Kennung des Wirtschaftsakteurs nach Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/1020 (c) | Öffentlich |
| Farbabbildung des Spielzeugs | Von ausreichender Schärfe für Identifikation und Rückverfolgbarkeit (e) | Öffentlich |
| Eingehaltenes Unionsrecht | Verweise auf das gesamte Unionsrecht, dem das Spielzeug entspricht, dazu verwendete harmonisierte Normen oder gemeinsame Spezifikationen (g), (i) | Öffentlich |
| Angaben zur notifizierten Stelle | Name, Nummer und Bescheinigungsreferenz, wenn eine notifizierte Stelle beteiligt war (j) | Öffentlich |
| Allergene Duftstoffe | Liste der enthaltenen allergenen Duftstoffe mit besonderen Kennzeichnungspflichten (l) | Öffentlich |
| Warencode | Nach der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87, zum Zeitpunkt der Erstellung des Passes (f) | Behörden |
Auf einen Blick:
- Rechtsakt: Verordnung (EU) 2025/2509, Artikel 19 und Anhang VI
- Kennungsebene: Modell, Charge zulässig, wo anderes Unionsrecht es verlangt (Art. 19 Abs. 9)
- Datenträger: Am Spielzeug oder auf einem angebrachten Etikett; Verpackung oder Unterlagen nur, wenn Größe oder Beschaffenheit es nicht zulassen (Art. 19 Abs. 7)
- Verbindliche Datenliste: Ja, Anhang VI Teil I
- Verbindliches Datum: 1. August 2030
Bauprodukte
Bauprodukte haben ein Passkapitel in Kraft und noch keine Passpflicht, und diese Unterscheidung lohnt sich. Die Verordnung (EU) 2024/3110 widmet dem digitalen Produktpass für Bauprodukte Kapitel X, Artikel 75 bis 79, und Artikel 76 Absatz 2 legt bereits fest, was der Pass enthält. Was fehlt, ist der delegierte Rechtsakt nach Artikel 75 Absatz 1, der das System für den digitalen Produktpass im Bauwesen überhaupt erst aufsetzt. Dieser delegierte Rechtsakt ist zum Zeitpunkt der Erstellung nicht angenommen, deshalb existiert für Baupässe noch kein verbindliches Datum.
Der Auslöser ist als Frist statt als Kalenderdatum geschrieben. Artikel 22 Absatz 7 verpflichtet den Hersteller, den Pass innerhalb von 18 Monaten nach dem Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts nach Artikel 75 Absatz 1 über das Bausystem bereitzustellen, verbunden mit einem Datenträger nach Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe g. Sobald die Uhr läuft, läuft sie schnell.
Der Baupass ist außerdem das klarste Beispiel für einen Pass auf Typebene statt auf Einheitenebene. Artikel 77 Absatz 1 Buchstabe a verbindet ihn über einen oder mehrere Datenträger mit einem dauerhaften eindeutigen Identifikationscode des Produkttyps, und Artikel 76 Absatz 2 Buchstabe d bindet den Pass an diesen Typ. Bemerkenswert: Artikel 76 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer vii verlangt vom Pass, die Datenträger von Schlüsselteilen mitzuführen, die selbst einen Pass haben. Das ist die erste ausdrückliche Verschachtelung von Pass zu Pass im EU-Recht.
| Feld | Inhalt | Zugriffsstufe |
|---|---|---|
| Leistungs- und Konformitätserklärung | Art. 76 Abs. 2 Buchst. a Ziff. i | Öffentlich |
| Allgemeine Produktinformationen | Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen nach Art. 22 Abs. 6, Art. 76 Abs. 2 Buchst. a Ziff. ii | Öffentlich |
| Produkttyp und Identifikationscode | Der herstellerspezifische eindeutige Identifikationscode des Produkttyps, Art. 76 Abs. 2 Buchst. d | Öffentlich |
| Das Produktetikett | Nach Art. 22 Abs. 9, Art. 76 Abs. 2 Buchst. a Ziff. iv | Öffentlich |
| Eindeutige Kennungen | Ausgegeben nach Art. 79 Abs. 1, Art. 76 Abs. 2 Buchst. a Ziff. v | Öffentlich |
| Datenträger von Schlüsselteilen | Träger von Schlüsselteilen, für die ein Pass verfügbar ist, Art. 76 Abs. 2 Buchst. a Ziff. vii | Eingeschränkt |
| Unterlagen nach anderem Unionsrecht | Art. 76 Abs. 2 Buchst. a Ziff. vi | Eingeschränkt |
| Technische Unterlagen | Nach Art. 22 Abs. 3, einschließlich der nach Art. 59 bis 61 verlangten Abschnitte, Art. 76 Abs. 2 Buchst. a Ziff. iii | Behörden |
Auf einen Blick:
- Rechtsakt: Verordnung (EU) 2024/3110, Artikel 75 bis 79
- Kennungsebene: Produkttyp, über einen dauerhaften eindeutigen Identifikationscode (Art. 77 Abs. 1 Buchst. a)
- Datenträger: Ein oder mehrere Träger, angebracht nach Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe g
- Verbindliche Datenliste: Teilweise. Artikel 76 Absatz 2 legt den Inhalt fest; das System braucht den delegierten Rechtsakt nach Artikel 75 Absatz 1, nicht angenommen, geprüft am 27. August 2026
- Verbindliches Datum: 18 Monate nach Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts nach Artikel 75 Absatz 1 (Art. 22 Abs. 7)
Reifen
Reifen tragen im veröffentlichten DPP-Zeitplan der Kommission den Richtwert 2027, zusammen mit Textilien und Aluminium, und es ist zum Zeitpunkt der Erstellung kein delegierter Rechtsakt der Ökodesign-Verordnung angenommen, der eine Datenliste für den Reifenpass festlegt. Reifen betreiben aber bereits einen funktionierenden zweistufigen Produktdatensatz, was sie zur besten verfügbaren Vorschau darauf macht, wie sich ein gestufter Pass im Feld verhält.
Die Verordnung (EU) 2020/740 teilt Reifendaten auf zwei Teile der Produktdatenbank auf, und Anhang VII dieser Verordnung sagt genau, was in welchen Teil gehört. Der öffentliche Teil trägt die rechtliche Identifikation des Lieferanten, die Reifentypkennung, das elektronische Reifenlabel und dessen Klassen. Der Konformitätsteil trägt die Prüfprotokolle, die gemessenen technischen Parameter und die damit durchgeführten Berechnungen und steht Marktüberwachungsbehörden und der Kommission offen. Das ist eine öffentliche Stufe und eine Behördenstufe, die aus einem gedruckten Label auflösen, bereits ausgerollt über jeden in der EU verkauften Reifen.
Reifen sind außerdem eine der vier Wertschöpfungsketten in CIRPASS-2, dem von der Kommission finanzierten Projekt des Programms Digitales Europa, das von Mai 2024 bis April 2027 läuft und Pässe für Textilien, Elektro- und Elektronikgeräte, Bauprodukte und Reifen pilotiert. Unsere Reifen-DPP-Pillar-Seite verfolgt den Status der Gruppe.
| Feld | Inhalt | Zugriffsstufe |
|---|---|---|
| Rechtliche Identifikation des Lieferanten | Handelsname oder Marke, Anschrift, Kontaktdaten (Anhang VII, 1(a)) | Öffentlich |
| Reifentypkennung | Registrierte Typidentität in der Produktdatenbank (Anhang VII, 1(b)) | Öffentlich |
| Reifenlabel und seine Klassen | Elektronisches Label plus die Klassen für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externes Rollgeräusch sowie weitere Labelparameter (Anhang VII, 1(c), (d)) | Öffentlich |
| Produktdatenblatt | Parameter in elektronischem Format (Anhang VII, 1(e)) | Öffentlich |
| Gleichwertige Reifentypen | Kennungen bereits auf dem Markt befindlicher gleichwertiger Typen (Anhang VII, 2(a)) | Behörden |
| Prüf- und Einstufungsprotokolle | Protokolle zu Prüfung, Einstufung und Messung der Parameter aus Anhang I (Anhang VII, 2(c)) | Behörden |
| Gemessene technische Parameter | Messwerte und die damit durchgeführten Berechnungen (Anhang VII, 2(e), (f)) | Behörden |
| Materialzusammensetzung und Runderneuerbarkeit | Unter einem künftigen delegierten Rechtsakt der Ökodesign-Verordnung erwartet, heute nicht verbindlich | Eingeschränkt |
Auf einen Blick:
- Rechtsakt: Verordnung (EU) 2020/740 heute; Verordnung (EU) 2024/1781 für den künftigen Pass
- Kennungsebene: Heute Reifentyp; Passebene vom delegierten Rechtsakt festzulegen
- Datenträger: QR-Code auf dem Reifenlabel, mit direktem Zugang zum öffentlichen Teil der Produktdatenbank
- Verbindliche Datenliste: Keine DPP-Datenliste. Delegierter Rechtsakt nicht angenommen, geprüft am 27. August 2026
- Verbindliches Datum: Noch keines für den Pass. ESPR-Arbeitsplan Richtwert 2027
Eisen und Stahl
Eisen und Stahl ist die erste ESPR-Produktgruppe in der Warteschlange, mit einem veröffentlichten Richtwert Q4 2026 für die Annahme ihres delegierten Rechtsakts, und sie ist die am wenigsten verbrauchernahe der acht. Niemand scannt einen Stahlcoil im Laden. Der Pass ist hier ein Business-to-Business-Datensatz, der überleben muss, wenn er zerschnitten, umgeformt und in das Produkt eines anderen eingeschweißt wird.
Die Kommissionsseite zu Eisen und Stahl legt dar, was der Pass tragen kann, sobald der delegierte Rechtsakt ihn definiert: Produktidentifikation und -klassifikation, technische und werkstoffliche Daten, Informationen zur Kreislauffähigkeit wie der Rezyklatanteil, nachhaltigkeitsbezogene Produktinformationen und Unterlagen zu Konformität und Rückverfolgbarkeit. Eine verbindliche Datenliste existiert noch nicht, weil dieser delegierte Rechtsakt zum Zeitpunkt der Erstellung nicht angenommen ist. Ebenso deutlich sagt die Kommission, dass Recyclingunternehmen, nachgelagerte Wirtschaftsakteure und Behörden Zugang haben können, entsprechend den im delegierten Rechtsakt festgelegten Zugangsrechten.
Das strukturelle Detail, für das sich Planung lohnt, ist die Verschachtelung. Artikel 11 Buchstabe d der Ökodesign-Verordnung verlangt, dass ein neuer Pass für ein Produkt, das bereits einen hat, mit dem ursprünglichen verknüpft wird, und Artikel 76 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer vii der Verordnung (EU) 2024/3110 verlangt von einem Baupass, die Datenträger seiner Schlüsselteile mitzuführen. Ein Stahlpass ist damit ein Input für andere Pässe, nicht nur ein Output. Unsere Stahl- und Aluminium-DPP-Pillar-Seite verfolgt die Gruppe.
| Feld | Inhalt | Zugriffsstufe |
|---|---|---|
| Produktidentifikation und -klassifikation | Von der Kommission als Kandidatenelement benannt | Öffentlich |
| Technische und werkstoffliche Daten | Von der Kommission als Kandidatenelement benannt, etwa Güte und Maßdaten | Öffentlich und Eingeschränkt |
| Rezyklatanteil | Von der Kommission unter Informationen zur Kreislauffähigkeit benannt | Öffentlich |
| Nachhaltigkeitsbezogene Produktinformationen | Von der Kommission als Kandidatenelement benannt | Öffentlich |
| Eindeutige Herstellerkennung | ESPR Anhang III, (g) | Öffentlich |
| Eindeutige Betriebskennung | ESPR Anhang III, (i) | Eingeschränkt |
| Verknüpfung zu nachgelagerten Pässen | Neue Pässe müssen mit dem ursprünglichen Pass verknüpft werden (ESPR Art. 11 Buchst. d) | Eingeschränkt |
| Unterlagen zu Konformität und Rückverfolgbarkeit | Von der Kommission als Kandidatenelement benannt | Behörden |
Auf einen Blick:
- Rechtsakt: Verordnung (EU) 2024/1781, Artikel 9 bis 11 und Anhang III
- Kennungsebene: Vom delegierten Rechtsakt festzulegen (ESPR Art. 9 Abs. 2 Buchst. d)
- Datenträger: Vom delegierten Rechtsakt festzulegen; Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe b der Ökodesign-Verordnung erlaubt Begleitunterlagen, wo das Produkt es zulässt
- Verbindliche Datenliste: Nein. Delegierter Rechtsakt nicht angenommen, geprüft am 27. August 2026
- Verbindliches Datum: Noch keines. Richtwert der Kommission für die Annahme: Q4 2026
Vergleichstabelle der 8 Beispiele für den digitalen Produktpass
Als Fließtext gelesen klingen diese acht ähnlich. Als Tabelle gelesen gehen sie bei den zwei Dingen auseinander, die Ihren Aufbau entscheiden: auf welcher Ebene die Kennung sitzt und ob überhaupt eine Datenliste existiert. Zwei der acht haben heute eine verbindliche Datenliste, eine hat ihren Inhalt festgelegt, aber noch nicht das System, das ihn trägt, und fünf haben weder das eine noch das andere. Unser Fristen-Tracker hält die Daten aktuell, sobald delegierte Rechtsakte landen.
| Produktgruppe | Rechtsakt | Kennungsebene | Datenträger | Verbindliche Datenliste | Verbindliches Datum |
|---|---|---|---|---|---|
| Batterien für EV, Industrie und LMT | VO (EU) 2023/1542, Art. 77, Anhang XIII | Artikel, mit Modelldaten | QR-Code nach Art. 13 Abs. 6 | Ja | 18. Februar 2027 |
| Textilien: Bekleidung und Mode | VO (EU) 2024/1781, Art. 9 bis 11 | Vom delegierten Rechtsakt festgelegt | Vom delegierten Rechtsakt festgelegt | Nein | Noch keines, Richtwert Q4 2027 |
| Unterhaltungselektronik und IKT | VO (EU) 2023/1670 heute | Modell | Energielabel-QR zu EPREL | Keine DPP-Liste | Richtwert 2029 für IKT |
| Möbel | VO (EU) 2024/1781, Art. 9 bis 11 | Vom delegierten Rechtsakt festgelegt | Vom delegierten Rechtsakt festgelegt | Nein | Noch keines, Richtwert 2028 |
| Spielzeug | VO (EU) 2025/2509, Art. 19, Anhang VI | Modell, Charge wo verlangt | Am Spielzeug oder angebrachten Etikett | Ja | 1. August 2030 |
| Bauprodukte | VO (EU) 2024/3110, Art. 75 bis 79 | Produkttyp | Träger nach Art. 18 Abs. 2 Buchst. g | Inhalt ja, System steht aus | 18 Monate nach dem Rechtsakt zu Art. 75 Abs. 1 |
| Reifen | VO (EU) 2020/740 heute | Reifentyp | QR auf dem gedruckten Reifenlabel | Keine DPP-Liste | Noch keines, Richtwert 2027 |
| Eisen und Stahl | VO (EU) 2024/1781, Art. 9 bis 11 | Vom delegierten Rechtsakt festgelegt | Vom delegierten Rechtsakt festgelegt | Nein | Noch keines, Richtwert Q4 2026 |
So sehen Sie sich selbst einen echten digitalen Produktpass an
Drei Wege, aufsteigend nach Nutzen.
Scannen Sie etwas, das bereits einen zweistufigen Datensatz hat. Jeder in der EU verkaufte Reifen trägt ein Label, dessen QR-Code nach der Verordnung (EU) 2020/740 zum öffentlichen Teil der Produktdatenbank EPREL auflöst. Scannen Sie es und merken Sie sich, was Sie nicht sehen. Diese Lücke sind die eingeschränkte Stufe und die Behördenstufe.
Lesen Sie die Registerregeln. Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 der Kommission vom 16. Juli 2026 legt die Durchführungsmodalitäten für das DPP-Register nach Artikel 13 der Ökodesign-Verordnung fest und ist am 6. August 2026 in Kraft getreten. Ihr Erwägungsgrund 14 beantwortet eine Frage, die die meisten Anbieter nicht beantworten: Wird ein Pass auf Artikelebene erstellt, sind die zugehörigen Chargen- und Modellkennungen mitzuregistrieren, und verlangen mehrere Rechtsakte für dasselbe Produkt unterschiedliche Ebenen, wird der Pass auf der granularsten davon registriert. Das Register selbst sowie eine Testumgebung sind am 20. Juli 2026 in Betrieb gegangen.
Stellen Sie einen aus und scannen Sie ihn. Ein Anhang sagt Ihnen, was ein Pass enthält. Einen selbst ausgestellten Pass zu scannen sagt Ihnen, was eine Verbraucherin, ein Reparaturbetrieb und ein Prüfer jeweils aus demselben Datensatz sehen, und genau das vermittelt kein Anhang. DPPAutomate bietet einen kostenlosen Sandbox-Workspace, in dem Sie eine Passvorlage gegen jede der acht Strukturen oben bauen, veröffentlichen, den Datenträger mit dem Handy scannen und zwischen den drei Zugriffsansichten wechseln können. Wenn Sie einen Rollout kalkulieren statt ihn zu erkunden: Preise sind eine Abostufe mit enthaltener Kapazität an aktiven Pässen und getakteter Mehrnutzung darüber, mit CSV-Import ab der Starter-Stufe und API- und Webhook-Zugang ab der Operator-Stufe aufwärts.
Eine Abhängigkeit lohnt sich früh zu klären, welchen Weg Sie auch wählen: wie der Datenträger auflöst. GS1 Digital Link ist die standardisierte Methode, GS1-Kennungen wie GTINs samt Chargen- und Seriennummern so zu kodieren, dass ein einziger 2D-Barcode sowohl an der Kasse scannt als auch auf Online-Inhalte weiterleitet, wobei der Markeninhaber das Ziel ändern kann, ohne Verpackungen neu zu drucken. Die Standardseite von GS1 führt den URI-Syntaxstandard mit Stand August 2026 in Version 1.7.0. Anhang III der Ökodesign-Verordnung verlangt, dass Datenträger und Kennungen der Normenreihe ISO/IEC 15459 oder Gleichwertigem entsprechen, und genau zu dieser Familie gehören GS1-Kennungen. Das ist also der kompatible Weg, kein konkurrierender.
Was Sie Montagmorgen tun sollten
Die zwei Entscheidungsfaktoren, die in diesen acht Beispielen am meisten zählen, sind die, deren spätere Änderung am teuersten ist: die Kennungsebene und die Frage, ob an jedem Feld eine Zugriffsstufe hängt. Alles andere, die Feldnamen, die Einheiten, das Trägerlayout, ändert sich günstig. Ein Pass auf Modellebene lässt sich nicht auf Artikelebene aufteilen, ohne jeden Datensatz neu auszustellen, und ein Pass ohne Stufenattribut pro Feld lässt sich einem Reparaturbetrieb nicht zeigen, ohne denselben Bildschirm auch einem Wettbewerber zu zeigen. Entscheiden Sie beides, bevor Sie irgendetwas anderes entscheiden.
Der dritte Faktor ist Ehrlichkeit über den Status. Fünf dieser acht Produktgruppen haben heute überhaupt keine verbindliche Datenliste, und eine sechste hat ihren Inhalt festgelegt, aber nicht das System, das ihn trägt, und jeder Anbieter, der Ihnen etwas anderes erzählt, verkauft Ihnen ein Schema, das ein delegierter Rechtsakt überschreiben wird. Die richtige Haltung ist, den Erfassungsprozess jetzt zu bauen, gegen Anhang III der Ökodesign-Verordnung und die veröffentlichten Kandidatenelemente Ihres Sektors, und die Feldliste editierbar zu lassen, bis der delegierte Rechtsakt landet. Genau dafür ist DPPAutomate gebaut: Pässe im großen Stil aus einem Workspace ausstellen, Lieferantenerklärungen für die Felder erfassen, die Ihnen nicht gehören, Lebenszyklusereignisse protokollieren und Prüfern ein Nur-Lese-Fenster geben, mit API und Webhooks, damit sich das Schema ändern kann, ohne dass daraus ein Migrationsprojekt wird.
Sehen Sie, wie ein Pass aussieht, bevor Sie sich festlegen. Kostenlos mit einem Sandbox-Workspace starten.
Dieser Artikel ist allgemeine Information zum EU-Produktrecht und keine Rechtsberatung. Delegierte Rechtsakte verändern, was für Ihre Produkte gilt und ab wann. Prüfen Sie Ihre eigenen Pflichten anhand des jeweils geltenden Textes der oben zitierten Rechtsakte oder mit Ihrer Rechtsberatung.



